Urheberrechtlicher Schutz von Fotos im Sachverständigengutachten
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2010 (AZ: I ZR VI 8/08) klargestellt, dass Versicherungen nicht einfach die von Sachverständigen im Rahmen einer Gutachtenerstellung angefertigten Fotos in eine Restwertbörse im Internet veröffentlichen dürfen. Hierdurch wird das Urheberrecht der Sachverständigen verletzt, weil die Bilder urheberrechtlich geschützt sind.