News
Welche Kosten werden gedeckt, wenn Sie vom Profi betreut werden?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, steht Ihnen möglicherweise mehr zu, als Sie denken.
Ohne professionelle Betreuung nach einem Unfall wird es schwer, Ihre Forderungen geltend zu machen. Wir möchten Ihnen aufzeigen, was Ihnen zusteht, und sorgen dafür, dass Sie es erhalten.
Sie haben das Recht, sich einen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen. Und das zum NULLTARIF!
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen. Hierzu sprechen wir Ihnen gern eine Empfehlung aus.
- Abschlepp- und
- Reparaturkosten
- Eine Unfallpauschale
- Wertminderung am eigenen Fahrzeug
- Mietwagen/Nutzungsausfall
- Anmelde- und
- Abmeldekosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
Artikel aus unserem Blog
Zahl der Beschwerden wuchs 2017 in der Sparte Kfz-Versicherungen am stärksten
Die Zahl der Beschwerden spiegelt das Regulierungsverhalten der Versicherer wider. Sie sind gut beraten wenn Sie einen Gutachter und Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der unabhängigen
Ersatz von Mietwagenkosten auch bei geringer Fahrleistung (durchschnittlich 8 km/ Tag) bei Vorliegen besonderer Umstände
Erforderlichkeit für Mietwagenkosten auch bei geringer Fahrleistung. Unter anderem ebenfalls nachzulesen im Newsletter: BVSK Honorarbefragung als taugliche Schätzgrundlage anerkannt Tatsächlich aufgewendete Verbringungskosten sind zu erstatten
Reparatur im Rahmen der 130% Grenze
Erneut musste sich der BGH mit den Grenzen der Reparatur im Rahmen der sogenannten 130 %-Grenze befassen. Der Sachverständige ermittelte nach einem KH-Schaden Reparaturkosten von
Urheberrechtlicher Schutz von Fotos im Sachverständigengutachten
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2010 (AZ: I ZR VI 8/08) klargestellt, dass Versicherungen nicht einfach die von Sachverständigen im Rahmen einer
BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 10.08.2015, AZ: 63 C 271/15 Hintergrund Die Parteien streiten um restliche Gutachterkosten in Höhe von 56,01 € aus abgetretenem Recht.