Kaskogutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Bei einem Vollkasko- und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel durch:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

 

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d. h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein KFZ-Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für einen KFZ-Sachverständigen/KFZ-Gutachter.

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen, wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Ersparnis