Ersatz von Mietwagenkosten auch bei geringer Fahrleistung (durchschnittlich 8 km/ Tag) bei Vorliegen besonderer Umstände
Erforderlichkeit für Mietwagenkosten auch bei geringer Fahrleistung. Unter anderem ebenfalls nachzulesen im Newsletter:BVSK Honorarbefragung als taugliche Schätzgrundlage anerkanntTatsächlich aufgewendete Verbringungskosten sind zu erstattenBVSK-Recht_aktuell-2018_KW_21.pdf 2 MB